Mittwoch, 27. Januar 2010

Weisheiten einer 14jährigen

"Schneckchen, du gehst jetzt gleich mal mit dem Hund!" war meine heutige freundliche Anordnung für meine jüngere Tochter.
Ihre Antwort hat mich dann doch etwas nachdenken lassen.

"Wenn ich nur darf, wenn ich soll, aber nie kann, wenn ich will,
dann mag ich auch nicht, wenn ich muss.
Wenn ich aber darf, wenn ich will, dann mag ich auch, wenn ich
soll, und dann kann ich auch, wenn ich muss.
Denn, die die können sollen, müssen wollen
dürfen."

Eine Weisheit, die ich mir hinter die Ohren schreibe. Recht hattse irgendwie ...

6 Kommentare:

Stumpfi hat gesagt…

der ist cool..den merk ich mir..
is ja fast wie..
sie könnte wenn sie wollte, doch wollen können kann und will sie nicht
;)

Anonym hat gesagt…

Schon bei Schneckchen würde sie (die 13jährige) unwillig mit den Augen rollen.... und
"das mache ich dann später" - auch immer gern genommen!!
Andrea

Wörner hat gesagt…

Und wenn der Hund nur soll,
wenn Schneckchen will,
aber der Hund nicht kann,
weil er nicht muß,
dann muß Schneckchen
auch wenn sie nicht will,
den Haufen/Pippi wegwischen,
weil der Hund müssen mußte,
als er nicht sollte

Ist das alles kompliziert:-)

Anonym hat gesagt…

Jau verständlich :),sieht man ein;)!

Benjamin Raspail hat gesagt…

Was sich deine Kinder alles einfallen lassen, nur um sich vor irgendwas zu drücken...*lach*

Oder hättest du ihr je verboten mit dem Hund rauszugehen?

Rotzlöffel hat gesagt…

@ Stumpfi: Ausdrucken und an die Tür hängen.

@ Andrea: Schneckchen ist angesagt, wenn eine freundliche Aufforderung kommt. Ansonsten hab ich noch ganz anderen Namen für sie auf Lager und bis jetzt hat sie sich noch nicht beschwert. Hätte auch keinen Sinn ;-)

@ Wörner:... und sie nicht wollte.
Gut, dass der Hund besser hört als die Kinder!

@ Schuschan: Stimmt, sonnenklare Ausdrucksweise ;o)

@ Buck: Niemals nicht. Da die Trine aber im Trödeln Meisterin ist, kommt es des öfteren vor, dass sie nicht will, wenn sie soll. wie ich meine, dass sie muss, aber nachher doch mag.
Allein das Strafmaß für Nichtwollen ist hier maßgebend.