Donnerstag, 13. August 2009

Arbeitsrecht im ö.D.

So liebe Gemeinde, nu bin ich schlauer und Ihr gleich auch.
Also. Diese Absage war deswegen berechtigt, weil:

- Die Stelle als befristet ausgeschrieben wurde
- Ich bereits einmal bei der Bundesanstalt für Arbeit (damals) beschäftigt war.
Das stand ja in der Mail, aber der Hintergrund ist genau dieser hier:

-Sie hätten mich unbefristet einstellen müssen, wenn sie als öffentlicher Arbeitgeber jemanden einstellen, der bereits einmal dort befristet beschäftigt war. 23 Jahre her und nur für 3 Monate zur Vertretung spielt dabei keine Rolle. Dat is so und da isses einfach HUPE, ob der damalige Job befristet war, ob ich ihn geschmissen hab, ob es 1, 2, 3 Monate waren oder Jahre. Beschäftigt ist beschäftigt und das zählt.

Und

- weil ich das Recht hätte, bei "Trotzdemeinstellung"(weil sie von meiner Beschäftigung vor x-Trillion-Jahren wissen), bei Ablauf dieses Zeitarbeitsvertrags auf nen unbefristeten Vertrag zu pochen und auch damit durchkommen würde.

- Ich bei Einstellung den Passus "Ich versichere hiermit, noch nie bei der Argentur für Arbeit oder ihrer Vorgängerbehörde geschuftetzu haben" hätte unterschreiben müssen und ich sofort rausgeflogen wieder rausgeflogen wäre, weils nämlich rausgekommen wäre, von wegen "Anmeldung bei die Zusatzversicherung für den ö.D." und das ist dann Betrug, gelogen und da hilft auch nicht, dass das im Grunde doch einfach nur Bullshit ist. Boah ...

Das nennen die Arbeitsschutz!! Ich nenn es schlichtweg:
DEN GRößTEN SCHEISS, DEN SICH IRGEND SO NE HIRNHUPE ALS GESETZ HAT PATENTIEREN LASSEN!

Was heißt das für Klein-Rotzlöffel?
Nun, dass 2/3 meiner Bewerbungen fürn Arsch waren, weil ich mich beim Bund (der Vorgängerbehörde) beworben hab.
Und: Dass ich mich auch nicht auf ne Stelle in 2 umliegenden Städten bewerben muss, weil ich bei der einen die Ausbildung, bei der anderen ebenfalls ne befristetete Stelle hatte und dass sogar eine Kommune, die im Grunde ja nur "Zuarbeiterstelle" für einige Bundesbehörden ist, mich nicht befristet einstellen darf, sollten solche Dinge zu meinem Aufgabenfeld gehören.

Na tolle Wurst.
Damit haben ich ungefähr 170 Bewerbungen UMSONST getippt, gedruckt, ver-pdf-t, verschickt, gemailt, zugeschnitten.
Wenn die Dame von der Arbeitsagentur mir das vielleicht einmal gesteckt hätte, statt mir immer wieder Vorschläge fürn ö.D. zu unterbreiten, hätte ich mir so einiges sparen können.
Und ab jetzt: Focusverlagerung auf das Land/selektierte Kommunen und/oder Stellen ohne bundebehördliche Aufgaben, oder unbefristetete Stellen (das dürfen sie dann wieder) oder Stellen mit Sachzwang-Befristung (Mamavertretung, Krankheitsvertretung da dürften sie auch) ... Meine Fresse, gehts komplizierter???
Da lob ich mir meinen jetzigen Mini-Job-Chef, der sieht allet absolut locker und mit irgendzwälschäm Arbeitsgedöhne hat der nix am Hut, der ist immer offen für wat, wat sich einfach bewerkstelligen lässt.

Fazit: Ich muss mich demnach für meine "wüsten" (und ich hatte noch ganz andere, die ich über die Lippen gebracht habe, die ich nur nicht getippt hab) Beschimpfungen des Herrn Dingenskirchen entschuldigen. Er hats zumindest sofort geschnallt, was woanders wohl eher nicht der Fall war.

Mea culpa ... Abgefuckt bin ich trotzdem

.. und anarchistisch war ich ohnehin von Geburt an ...

Und außerdem, was sagt der Art 12 GG?
(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.

Die Arbeit ist da und ich darf sie auf Grund dieses Hirnhupengesetzes nicht bekommen??? Und da sagt die Tusse von der Arbeitsagentur auch noch:
"Das ist so schade, die Stelle wäre ihnen sicher gewesen... " ... Ich schick dir nen Stecher vorbei, der schwängert dich und dann bekomm ich DEINE Stelle, du Nuss!

Arschlochpillemänner (© schuschan)

5 Kommentare:

Stumpfi hat gesagt…

leck mich am Arsch was ne Scheisse... ich habs geahnt das es sowas in der Art sein wird..Lokalradio, Zeitung, TV..usw..weisste Bescheid ;-)

Rotzlöffel hat gesagt…

Ach, ich soll mich also übern Arbeitschutz des §14 TzBfG beklagen? Männlein, da haste keene Chance, aber ich geb diesen unsinnigen Schwachsinn gern mal weiter. Allein schon, weil er sich selbst widerspricht und den Arbeitsmarkt komplett blockiert. Boah, ich bin so sauer!!!

piepenhagen hat gesagt…

Gibt´s kein Verfalldatum für Vorschriften ^^

Ein Einspruch mit der Begründung "mußte meine Bälger länger erziehen weil....." könnte doch eine Ausnahme der Vorschrift zulassen.

Lilly hat gesagt…

Boaaaaaaaaah! Ist ja zum Knochen kotzen! Umsonst investierte Zeit und Nerven.
Asche über das Haupt von Horsti - der hats wenigstens endlich mal gewchnallt, was Millionen Spackos vorher nicht mal geahnt haben!

Bin echt sprachlos....

Rotzlöffel hat gesagt…

@Herrn Piepenhagen: Das hat was mit Befristung zu tun und das hat kein Verfallsdatum. Einspruch zwecklos. Dieses Gesetz muss sich ändern, sonst hab ich keine Chance. Zumindest nicht beim Bund. Hat ja nix mit Kiddis zu tun. Ich war damals 20, als die mich "rekrutiert" haben - befristet. Drum darf derselbe Arbeitgeber mich nur noch einmal unbefristet einstellen. Schwachmatengesetz!!!

@ Lilly: Ich sags dir. Ich koch vielleicht. So viel umsonst und vergebene Mühe!!! Da kann einem doch der Kragen platzen, oder?